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BVerwG, 14.04.1987 - 4 B 62.87 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
Verfahrensgang
- OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 12.12.1986 - 1 A 5/86
- BVerwG, 14.04.1987 - 4 B 62.87
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 18.02.1983 - 4 C 18.81
Gebot des Einfügens - Gebot der Rücksichtnahme - Private Windenergieanlage - …
Auszug aus BVerwG, 14.04.1987 - 4 B 62.87
Der Senat hat in seinemUrteil vom 18. Februar 1983 - BVerwG 4 C 18.81 - (BVerwGE 67, 23 [BVerwG 18.02.1983 - 4 C 18/81]) klargestellt, daß es sich bei Windenergieanlagen in der hier einschlägigen Größenordnung um Nebenanlagen im Sinne von § 14 Abs. 1 Satz 1 Baunutzungsverordnung handeln kann, die in den Baugebieten - und das heißt auch in einem Mischgebiet - zulässig sein können, wenn die Voraussetzungen des § 14 Abs. 1 Satz 1 Baunutzungsverordnung vorliegen.Im Urteil des Senats vom 18. Februar 1983 wird der Weiträumigkeit oder Dichte der Bebauung entscheidende Bedeutung für die Beurteilung der Eigenart des Baugebiets im Sinne von § 14 Abs. 1 Satz 1 Baunutzungsverordnung beigemessen (BVerwGE 67, 23 [BVerwG 18.02.1983 - 4 C 18/81]).